Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4687
VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779 (https://dejure.org/2013,4687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2013 - 7 CS 12.1779 (https://dejure.org/2013,4687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2013 - 7 CS 12.1779 (https://dejure.org/2013,4687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 43 Abs. 5 Sätze 1 und 2, Art. 57 Abs. 2, Sätze 1 und 2 BayHSchG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 2 AGVwGO
    Hochschulrecht: Zugang zum Masterstudium | Zulassung; Widerspruchsverfahren; Zugang zum Masterstudiengang; Vorausgehender Hochschulabschluss; Weitere Zugangsvoraussetzungen; Nachweis studiengangsspezifischer Eignung; Mindestnote; Bestenranking; Chancengleichheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 7 CE 11.3019

    Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bei Aussicht des erfolgreichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (OVG Saarl, B.v. 16.1.2012 - 2 B 409/11 - NVwZ-RR 2012, 235; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - juris Rn. 16 ff.).

    So hat der Verwaltungsgerichtshof schon mehrfach entschieden, dass es mit dem Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte nicht vereinbar ist, Studienbewerbern, bei denen die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen des Studiengangs erfolgreich abschließen können, Studienplätze trotz vorhandener Ausbildungskapazitäten vorzuenthalten (z.B. B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - a.a.O. Rn. 23).

  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 7 CE 09.2804

    Zur Eignung für ein Masterstudium an der TU München

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass den Zuang zu einem Studiengang beschränkende Kriterien einer rechtssatzmäßigen Regelung bedürfen, an der es hier gerade fehlt (BayVGH, B.v. 4.4.2005 - 7 CE 05.109, juris; v. 29.3.2007 - 7 CE 06.3426 - VGH n.F. 60, 92/96; v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Die Notengrenze von 2, 0, die - nominell - eine vergleichsweise hohe Hürde für den Zugang zum Masterstudiengang darstellt, erfordert jedoch wegen des in Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG begründeten Anspruchs auf chancengleichen Zugang der die Qualifikationsanforderungen im Grundsatz erfüllenden Studienbewerberinnen und -bewerber zusätzliche Bewertungskriterien, die auf unterschiedliche Bewertungs- und Qualifikationsmaßstäbe anderer Hochschulen Rücksicht nehmen (OVG NW, B.v. 26.1.2011 - 13 B 1640/10 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 01.03.2011 - 7 CE 11.376

    Zum Begriff der personenbezogenen Prüfungsentscheidung im Sinne des Art 15 Abs 1

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Obwohl mit dem Widerspruch vom 2. April 2012 wegen Art. 15 Abs. 2 AGVwGO - Entscheidungen über die Qualifikation zur Aufnahme eines Studiengangs fallen nicht unter Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO (BayVGH, B. v. 1.3.2011 - 7 CE 11.376 - BayVBl 2012, 50) - der falsche Rechtsbehelf ergriffen worden ist, ist die Klage vom 3. Juli 2012 nicht verfristet, weil der Bescheid vom 28. März 2012 insoweit mit einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war und damit die Klagefrist des § 74 Abs. 1 VwGO nicht zu laufen begonnen hat (§ 58 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 CE 06.3426

    Hochschule für Musik und Theater München, Studium Künstlerisches Lehramt an

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass den Zuang zu einem Studiengang beschränkende Kriterien einer rechtssatzmäßigen Regelung bedürfen, an der es hier gerade fehlt (BayVGH, B.v. 4.4.2005 - 7 CE 05.109, juris; v. 29.3.2007 - 7 CE 06.3426 - VGH n.F. 60, 92/96; v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).
  • OVG Saarland, 16.01.2012 - 2 B 409/11

    Zugang zum Masterstudium - Eignung durch Forderung einer bestimmten Endnote des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (OVG Saarl, B.v. 16.1.2012 - 2 B 409/11 - NVwZ-RR 2012, 235; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - juris Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 04.04.2005 - 7 CE 05.109
    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass den Zuang zu einem Studiengang beschränkende Kriterien einer rechtssatzmäßigen Regelung bedürfen, an der es hier gerade fehlt (BayVGH, B.v. 4.4.2005 - 7 CE 05.109, juris; v. 29.3.2007 - 7 CE 06.3426 - VGH n.F. 60, 92/96; v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 5 S 18.11

    Vorläufige Zulassung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre zum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Die Qualifikationsanforderungen, die die Hochschulen insoweit aufstellen dürfen, hängen von den speziellen fachlichen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs ab (OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.2.2012 - OVG 5 S 18.11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 7 ZB 09.1889

    Rechtsanspruch auf Immatrikulation; gesetzliche Immatrikulationshindernisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
    Der Begriff "Zulassung" wird gewöhnlich für die Zuteilung eines Studienplatzes in einem zulassungsbeschränkten Studiengang gebraucht oder für die Befugnis, eine bestimmte Prüfung abzulegen wie Promotion, Zwischenprüfung oder Magisterprüfung (BayVGH, B.v. 19.3.1992 - 7 CE 91.1998 -, v. 18.1.2010 - 7 ZB 09.1889 -, v. 19.11.1990 - 7 CE 90.3508, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059

    Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit

    Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 13.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 22 f.; VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 - juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).

    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31, B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).

    Insoweit ist die Ablehnung des Antragstellers nicht mit der Fallkonstellation vergleichbar, die der Entscheidung des Gerichts vom 18. März 2013 (7 CS 12.1779) zugrunde lag.

  • VG Augsburg, 17.03.2015 - Au 3 E 15.300

    Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

    Hiervon ausgehend ist es grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn die Hochschulen die Zulassung zum Masterstudium von einer bestimmten Mindestabschlussnote im vorherigen Bachelorstudium abhängig machen; hierdurch wird grundsätzlich weder ein "Studienfortsetzungsgrundrecht" noch ein "Teilhabeanspruch" auf Studienabschluss nach Maßgabe des "Kapazitätserschöpfungsgebots" verletzt (BayVGH, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 23 ff.; vgl. VG Augsburg, B.v. 9.9.2014 - Au 3 E 14.1298/99 - juris Rn. 30; B.v. 17.10.2013 - Au 3 E 13.1534 - juris Rn. 17 ff.; jeweils zu einer geforderten Bachelor-Mindestabschlussnote von "gut", d.h. 2,5; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris zu einer Bachelor-Mindestabschlussnote von 2, 0).

  • VGH Bayern, 02.09.2014 - 7 CE 14.1203

    Zugang zum Masterstudiengang "Produktion und Logistik"; Nachweis der

    Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 juris Rn. 22 f.; VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4. 2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).

    Vor allem dann, wenn die Eignungsfeststellung Prüfungscharakter hat, können die Vorgaben des Art. 61 Abs. 3 BayHSchG für Hochschulprüfungen als Richtschnur für den notwendigen Regelungsinhalt herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31, B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).

    Insoweit ist der Misserfolg des Antragstellers im Eignungsverfahren nicht mit der Fallkonstellation vergleichbar, die der Entscheidung des Gerichts vom 18. März 2013 (7 CS 12.1779) zugrunde lag.

  • VG Augsburg, 23.09.2015 - Au 3 K 15.1108

    Prozesskostenhilfe

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2; B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

    Hiervon ausgehend ist es grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn die Hochschulen die Zulassung zum Masterstudium von einer bestimmten Mindestabschlussnote im vorherigen Bachelorstudium abhängig machen; hierdurch wird grundsätzlich weder ein "Studienfortsetzungsgrundrecht" noch ein "Teilhabeanspruch" auf Studienabschluss nach Maßgabe des "Kapazitätserschöpfungsgebots" verletzt (BayVGH, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 23 ff.; vgl. VG Augsburg, B.v. 9.9.2014 - Au 3 E 14.1298/99 - juris Rn. 30; B.v. 17.10.2013 - Au 3 E 13.1534 - juris Rn. 17 ff.; jeweils zu einer geforderten Bachelor-Mindestabschlussnote von "gut", d.h. 2,5; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris zu einer Bachelor-Mindestabschlussnote von 2, 0).

  • VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 3 E 14.1299

    Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das heißt, die Hochschulen dürfen Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

    Hiervon ausgehend ist es grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn die Hochschulen die Zulassung zum Masterstudium von einer bestimmten Mindestabschlussnote im vorherigen Bachelorstudium abhängig machen; hierdurch wird grundsätzlich weder ein "Studienfortsetzungsgrundrecht" noch ein "Teilhabeanspruch" auf Studienabschluss nach Maßgabe des "Kapazitätserschöpfungsgebots" verletzt (BayVGH, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 23 ff.; vgl. VG Augsburg, B.v. 17.10.2013 - Au 3 E 13.1534 - juris Rn. 17 ff.; jeweils zu einer geforderten Bachelor-Mindestabschlussnote von "gut", d.h. 2,5; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris zu einer Bachelor-Mindestabschlussnote von 2, 0).

  • VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 3 E 14.1298

    Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das heißt, die Hochschulen dürfen Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14; B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

    Hiervon ausgehend ist es grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn die Hochschulen die Zulassung zum Masterstudium von einer bestimmten Mindestabschlussnote im vorherigen Bachelorstudium abhängig machen; hierdurch wird grundsätzlich weder ein "Studienfortsetzungsgrundrecht" noch ein "Teilhabeanspruch" auf Studienabschluss nach Maßgabe des "Kapazitätserschöpfungsgebots" verletzt (BayVGH, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 23 ff.; vgl. VG Augsburg, B.v. 17.10.2013 - Au 3 E 13.1534 - juris Rn. 17 ff.; jeweils zu einer geforderten Bachelor-Mindestabschlussnote von "gut", d.h. 2,5; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris zu einer Bachelor-Mindestabschlussnote von 2, 0).

  • VG Regensburg, 23.01.2015 - RO 9 K 14.1431

    Zu den Voraussetzungen der Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (vgl. BayVGH, B. v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris, Rd.Nr. 19 m.w.N.).

    Denn mit der geforderten Durchschnittsnote bzw. Gesamtnote, die nach Einschätzung der UR für ein erfolgreiches Studium im Masterstudium Psychologie erforderlich ist, werden keine Bewerber - trotz vorhandener Ausbildungskapazitäten - ausgeschlossen, bei denen die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen des Studiengangs erfolgreich abschließen können (vgl. BayVGH, B. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.2014 - juris; B. v. 18.3.2013 a.a.O.; B. v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - BayVBl. 2012, 533).

  • VG München, 26.02.2015 - M 3 K 13.5170

    Erfolglose Klage auf Zulassung zum Masterstudiengang Produktion und Logistik an

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - entschieden habe, dürften externe Masterbewerber nicht gegenüber Absolventen der eigenen Universität benachteiligt werden.

    Die für den Zugang zu einem Masterstudiengang festgesetzten Zulassungsvoraussetzungen sind grundsätzlich keine objektiven Beschränkungen der Ausbildungsfreiheit, sondern subjektive, in der Person des Studienbewerbers liegende Eignungsanforderungen, die daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (BayVGH, B. v. 4.2.2014 - 7 CE 13.2131 Rn 13 unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - Rn 19).

  • VG Münster, 11.11.2014 - 9 L 785/14

    Rechtmäßigkeit der Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium der Geschichte

    Dass mit dem Abstellen auf ein "Ranking" unter den besten 40 v. H. des Abschlussjahres ein Anspruch "auswärtiger" Bewerber auf einen chancengleichen Zugang zum Masterstudium verletzt werde, vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 18. März 2013 - 7 CS 12.1779 -, juris, bei dem Erfordernis der Zugehörigkeit zu den besten 25 v. H. bzw. einer Mindestnote von 2, 0; hierzu bereits Beschluss des Gerichts vom 29. Oktober 2013 - 9 L 469/13 -, scheidet hier ersichtlich aus.
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131

    Antrag auf vorläufige Zulassung zu Masterstudiengang im Wege der einstweiligen

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG München, 30.11.2020 - M 4 E 20.4829

    Anwendbarkeit der Härtefallregel im Rahmen des Zugangsrechts bei Nichterfüllung

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 2 ME 74/13

    Anspruch eines Bachelorabsolventen im Studiengang Betriebswirtschaftslehre

  • VG Würzburg, 06.03.2014 - W 7 E 13.1178

    Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Masterstudiengang Psychologie;

  • VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 3 E 13.1534

    Universität Augsburg; Masterstudiengang Umweltethik

  • VG Bayreuth, 09.10.2020 - B 8 E 20.802

    Bestimmtheit der Kriterien für die Eignungsfeststellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht